Mineralölwerk GmbH
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Altölentsorgung

Altölentsorgung


Die Entwicklung der letzten Monate auf den Rohstoffmärkten zieht Veränderungen bei der Entsorgung von Altölen nach sich.
 
Was zur Zeit den Autofahrer oder den Eigenheimbesitzer mit einer Ölheizung erfreut, hat auch negative Auswirkungen auf andere Teile unserer Tätigkeit im Mineralölbereich.
 
Erstmals seit langer Zeit mussten Kunden zum Ende des letzten Jahres für die Entsorgung von Altölen eine Gebühr leisten, denn die Mengen zur kostenlosen Abholung wurden erhöht.
 
Die Läger der Entsorger sind gefüllt und eine kurzfristige Verwendung dieser Öle zu einem kostendeckenden Preis ist im Moment nicht möglich. Es ist derzeit wesentlich günstiger ein Basisöl/Schmierstoff aus Rohöl als aus einem qualitativ hochwertigen Zweitraffinat herzustellen.
 
Die Altölverordnung (AltölV) verpflichtet denjenigen, der gewerbsmäßig Schmierstoffe an gewerbliche Endverbraucher verkauft, zur Möglichkeit der – nicht unbedingt kostenfreien – Rücknahme der Öle (§9 AltölV). Dieser Verpflichtung kann derjenige unter Zuhilfenahme von Dritten nachkommen.
 
Die Unternehmensgruppe Hoyer bedient sich hier der Hilfe eines fachgerechten Entsorgers. Der Kunde bekommt durch diesen einen gesetzeskonformen Entsorgungsnachweis.
 
Für eine kostendeckende Aufarbeitung der Altöle ist es im derzeitigen Preisniveau für Rohöl nicht mehr möglich, zu den derzeit gültigen Konditionen das Altöl abzuholen. Zusätzlich ist die Menge zur kostenlosen Entsorgung erneut hochgesetzt worden.
 
Mit Wirkung vom 15.03.2016 sind wir daher gezwungen, die Sätze für die Altölabholung anzuheben. Eine kostenlose Abholung von Altölen ist dann erst ab einer Altölmenge von 701 Litern möglich.
 
Wir verstehen es als selbstverständlichen Kundenservice, nur die Kosten an unsere Kunden weiterzugeben, die uns durch den Entsorger selbst in Rechnung gestellt werden. Wie hoch diese im Einzelnen sind, erfahren Sie bei Ihren Ansprechpartnern im Innen- und Außendienst.